Bonusheft

Die jährlichen Kontrolluntersuchungen werden durch das sogenannte Bonusheft dokumentiert. Dadurch können Sie gegenüber der Krankenkasse nachweisen, dass Sie Anspruch auf erhöhte Zuschüsse haben.

Diese Zuschüsse werden gewährt, wenn Sie Zahnersatz benötigen, also zum Beispiel eine Krone, eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese.

Wenn Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20%. Über einen Zeitraum von 10 Jahren wird der Zuschuss um insgesamt 30% erhöht.

Entscheidend für die Gewährung eines erhöhten Zuschusses durch die Krankenkasse ist der lückenlose Nachweis über die Vorsorgeuntersuchungen. Bis zum 18. Lebensjahr sind 2 Kontrolluntersuchungen je Kalenderjahr vorgeschrieben.
Ab dem 18. Lebensjahr ist mindestens 1 Kontrolluntersuchung pro Jahr notwendig, um den Bonus zu erhalten. Sinnvoll sind jedoch auch nach dem 18. Lebensjahr 2 Kontrolluntersuchungen pro Jahr, um Behandlungsnotwendigkeiten frühzeitig zu erkennen.